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Grundversorgung bei Strom & Gas: Wann sich ein Wechsel lohnt

Tarife vergleichen und prüfen, ob ein Wechsel sinnvoll ist

Vergleiche verfügbare Strom- und Gastarife für deinen Haushalt.

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Was ist die Grundversorgung bei Strom und Gas?

Die Grundversorgung stellt sicher, dass Haushalte auch dann mit Strom oder Gas beliefert werden können, wenn kein anderer Liefervertrag besteht.

Grundversorger ist grundsätzlich das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet im Bereich der allgemeinen Versorgung die meisten Haushaltskunden beliefert. Dieser Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, alle Haushaltskunden in seinem Netzgebiet zu versorgen — unabhängig davon, ob der Kunde aktiv einen Vertrag abgeschlossen hat.

Wichtige Klarstellungen:

  • Grundversorger ≠ Netzbetreiber: Der Netzbetreiber ist für das Stromnetz zuständig; Grundversorger und Netzbetreiber können verschiedene Unternehmen sein.
  • Häufig, aber nicht immer Stadtwerk: Oft ist der Grundversorger ein regionales Stadtwerk oder ein größerer Energieversorger. Welches Unternehmen tatsächlich Grundversorger ist, hängt vom jeweiligen Netzgebiet ab.
  • Grundversorger bietet auch Sondertarife an: Auch ein Grundversorger kann zusätzlich Sondertarife anbieten. Nur weil dein Anbieter der örtliche Grundversorger ist, bedeutet das nicht automatisch, dass du im Grundversorgungstarif bist.

Wer ist mein Grundversorger?

Welches Unternehmen dein Grundversorger ist, hängt von deinem Netzgebiet ab.

Den Grundversorger kannst du unter anderem ermitteln über:

  • deine Vertragsunterlagen oder Energierechnung
  • deinen örtlichen Netzbetreiber (auf dessen Website ist der Grundversorger oft aufgeführt)
  • das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur

Liegt ein Grundversorgungsvertrag vor, sollte das aus deinen Unterlagen erkennbar sein.

Woran erkenne ich, ob ich in der Grundversorgung bin?

Ob du in der Grundversorgung bist, sollte aus deinen Vertragsunterlagen bzw. deiner Energierechnung hervorgehen.

Auf Rechnungen und Vertragsunterlagen findet sich oft eine Angabe wie „Grundversorgungstarif" oder ein Verweis auf die Allgemeinen Preise des Grundversorgers. Steht dort dagegen ein individueller Tarif- oder Produktname, handelt es sich möglicherweise um einen Sondervertrag — auch wenn der Anbieter gleichzeitig örtlicher Grundversorger ist.

Bei Unsicherheit hilft eine Nachfrage beim Anbieter: Er muss angeben können, ob du im Grundversorgungstarif oder in einem Sondervertrag beliefert wirst.

Wann gelangt man in die Grundversorgung?

Es gibt typische Situationen, in denen ein Grundversorgungsverhältnis entstehen kann:

Einzug ohne vorher abgeschlossenen Liefervertrag

Wer nach einem Einzug Strom oder Gas entnimmt, ohne vorher einen anderen Liefervertrag abgeschlossen zu haben, kann dadurch in die Grundversorgung gelangen.

Ende eines bisherigen Liefervertrags ohne Anschlussvertrag

Wenn ein Vertrag endet und anschließend kein anderer Liefervertrag besteht, kann Grundversorgung einsetzen.

Kein bewusst ausgewählter Tarif

Auch ohne ausdrücklich unterschriebenen Vertrag kann durch tatsächliche Energieentnahme ein Grundversorgungsverhältnis entstehen — sofern kein anderer Liefervertrag vorliegt.

Grundversorgung oder Ersatzversorgung – was ist der Unterschied?

Grundversorgung und Ersatzversorgung sind nicht dasselbe. Die Ersatzversorgung ist eine vorübergehende Absicherung für bestimmte Situationen, in denen Energie entnommen wird, ohne dass die Lieferung einem bestehenden Liefervertrag zugeordnet werden kann.

Grundversorgung Ersatzversorgung
Reguläre gesetzlich geregelte Versorgung Vorübergehende Versorgung in besonderen Fällen
Grundversorgungsvertrag Kein normaler Grundversorgungsvertrag
Zwei Wochen Kündigungsfrist Kann durch Abschluss eines anderen Liefervertrags beendet werden
Kann dauerhaft bestehen Endet regulär spätestens nach drei Monaten

Was passiert, wenn mein Energieanbieter insolvent wird?

Wenn dein bisheriger Energieanbieter ausfällt, wird deine Energieversorgung nicht einfach unterbrochen. In solchen Fällen kann zunächst die Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger greifen.

Das bedeutet:

  • Die Versorgung bleibt grundsätzlich gewährleistet.
  • Die Ersatzversorgung ist jedoch nicht dasselbe wie ein regulärer Grundversorgungsvertrag — sie ist vorübergehend.
  • Anschließend ist es sinnvoll, einen neuen Liefervertrag abzuschließen.

Die Verbraucherzentrale informiert dazu ausführlich, was Betroffene in dieser Situation tun können.

Ist die Grundversorgung immer teuer?

Nein. Die Grundversorgung ist nicht automatisch immer der teuerste Tarif — allerdings können andere verfügbare Tarife günstiger sein.

Die Preise der Grundversorgung können deutlich über anderen verfügbaren Tarifen liegen. Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt jedoch von deinem Wohnort, deinem Verbrauch und den aktuell verfügbaren Angeboten ab.

Preisunterschiede entstehen durch:

  • Region und Grundversorger
  • Strom oder Gas
  • individuellen Jahresverbrauch
  • aktuelles Marktangebot zum Vergleichszeitpunkt

Die Verbraucherzentrale empfiehlt Verbrauchern insbesondere dann einen Tarifvergleich, wenn sie in der Grundversorgung sind.

Wann lohnt sich ein Wechsel aus der Grundversorgung?

Ein Tarifvergleich ist besonders sinnvoll, wenn du aktuell in der Grundversorgung bist und prüfen möchtest, ob günstigere oder besser passende Vertragsbedingungen verfügbar sind.

Beim Vergleich lohnt ein Blick auf:

  • Jahresgesamtkosten (Arbeitspreis × Verbrauch + Grundpreis × 12)
  • Arbeitspreis (Cent pro Kilowattstunde)
  • Grundpreis (monatliche Pauschale)
  • Preisgarantie (wie lange ist der Preis gesichert?)
  • Etwaige Boni und deren Auszahlungsbedingungen
  • Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist

Nicht nur den Aktions- oder Bonus-Preis vergleichen, sondern die Gesamtkosten über die Vertragslaufzeit.

Prüfe, ob sich ein Wechsel für dich lohnt

Ob ein anderer Tarif tatsächlich günstiger ist, hängt von deinem Wohnort, Verbrauch und den verfügbaren Angeboten ab.

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Wie kann ich die Grundversorgung kündigen?

Die Grundversorgung kannst du jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen kündigen.

Es gilt keine Bindung an ein Monatsende oder an ein Mindestvertragsenddatum. Bei einem regulären Anbieterwechsel kann der neue Anbieter die Kündigung des bisherigen Vertrags übernehmen. Für besondere Situationen — zum Beispiel bei einem Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung — gelten die jeweiligen Bedingungen des Anbieters.

Quelle: Verbraucherzentrale – Grundversorgung oder Sondervertrag

Wie wechsle ich aus der Grundversorgung?

1. Vertragsart prüfen

Stelle anhand deiner Unterlagen oder Rechnung fest, ob tatsächlich ein Grundversorgungsvertrag vorliegt.

2. Jahresverbrauch bereithalten

Den Jahresverbrauch findest du auf deiner letzten Jahresabrechnung (angegeben in Kilowattstunden, kWh).

3. Tarife vergleichen

Strom: Stromtarife vergleichen →
Gas: Gastarife vergleichen →

Für ausführliche Tipps zum Wechselprozess empfehlen sich auch die Ratgeber der Verbraucherzentrale: So läuft der Anbieterwechsel bei Strom und Gas ab. Unsere eigenen Ratgeber erklären den Prozess Schritt für Schritt: Stromanbieter wechseln bzw. Gasanbieter wechseln.

4. Neuen Tarif beauftragen

Bei einem regulären Anbieterwechsel übernimmt der neue Anbieter üblicherweise die weitere Wechselabwicklung. Einen festen Zeitrahmen für den Abschluss des Wechsels kannst du nicht pauschal einplanen — der Zeitpunkt hängt unter anderem vom gewählten Tarif, dem Lieferbeginn und dem Wechselprozess ab.

Kann beim Wechsel Strom oder Gas ausfallen?

Ein Anbieterwechsel führt nicht dazu, dass dein Haushalt plötzlich ohne Strom oder Gas dasteht.

Netz und physische Versorgung bleiben bestehen. Lediglich der Liefervertrag ändert sich. Die Verbraucherzentrale bestätigt ausdrücklich, dass beim Anbieterwechsel kein Risiko besteht, ohne Strom oder Gas versorgt zu sein.

Grundversorgung bei Strom und Gas – gibt es Unterschiede?

Das grundsätzliche Prinzip — gesetzliche Versorgungspflicht durch den örtlichen Grundversorger — gilt für Strom und Gas ähnlich.

Ein wichtiger Unterschied bei Gas und Mietverhältnissen: Ein Anbieterwechsel beim Gas betrifft nur Haushalte, die selbst Vertragspartner des Gaslieferanten sind. Bei zentraler Gasversorgung über den Vermieter kann der einzelne Mieter den Gaslieferanten nicht selbst wechseln.

Häufige Fragen zur Grundversorgung

Was bedeutet Grundversorgung?

Grundversorgung ist die gesetzlich geregelte Energieversorgung durch den örtlichen Grundversorger, wenn ein Haushalt keinen anderen Liefervertrag hat oder ein Grundversorgungsverhältnis entstanden ist.

Ist die Grundversorgung immer der teuerste Tarif?

Nein. Andere Angebote können günstiger sein, aber die Grundversorgung ist nicht automatisch immer der teuerste Tarif. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von Region, Verbrauch und den aktuell verfügbaren Angeboten ab.

Wie lange ist die Kündigungsfrist in der Grundversorgung?

Ein Grundversorgungsvertrag kann grundsätzlich jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Muss ich bis zum Monatsende warten?

Nein. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen und ist nicht pauschal an das Monatsende gebunden.

Woher weiß ich, ob ich in der Grundversorgung bin?

Prüfe deine Vertragsunterlagen oder Energierechnung. Dort sollte erkennbar sein, ob du im Grundversorgungstarif beliefert wirst. Achtung: Auch wenn dein Anbieter örtlicher Grundversorger ist, kannst du bei demselben Unternehmen einen Sondervertrag haben.

Ist mein Stadtwerk automatisch mein Grundversorger?

Nicht zwangsläufig. Häufig sind Stadtwerke Grundversorger, entscheidend ist aber das jeweilige Netzgebiet. Grundversorger ist das Unternehmen, das im Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert.

Ist Grundversorgung dasselbe wie Ersatzversorgung?

Nein. Ersatzversorgung ist eine vorübergehende Versorgung für bestimmte Fälle und endet regulär spätestens nach drei Monaten. Sie ist rechtlich nicht dasselbe wie die reguläre Grundversorgung.

Was passiert bei einer Insolvenz meines Strom- oder Gasanbieters?

Die Versorgung wird nicht einfach unterbrochen. In solchen Situationen kann zunächst die Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger greifen. Das ist jedoch nicht dasselbe wie ein regulärer Grundversorgungsvertrag.

Muss ich die Grundversorgung selbst kündigen?

Bei einem normalen Anbieterwechsel kann häufig der neue Anbieter die Kündigung übernehmen. Eine eigene Kündigung kann sinnvoll sein, wenn du ein Sonderkündigungsrecht nutzen möchtest und die Frist zeitkritisch ist.

Kann ich als Mieter aus der Gas-Grundversorgung wechseln?

Nur wenn du selbst Vertragspartner des Gaslieferanten bist. Bei zentral über den Vermieter abgerechneter Gasversorgung kannst du den Gaslieferanten nicht selbst wechseln.

Strom- und Gastarife für deinen Haushalt vergleichen

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Quellen und weiterführende Informationen

Weiterführende Ratgeber auf Tarifhelfer: