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Internetanbieter wechseln 2026: So klappt der Wechsel

Internet-Tarife an meiner Adresse vergleichen

Prüfe, welche DSL-, Kabel- und Glasfaserangebote an deiner Adresse verfügbar sind.

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Wann kann ich meinen Internetanbieter wechseln?

Einen neuen Anbieter kannst du schon vor dem Ende deines bestehenden Vertrags auswählen. Der tatsächliche Wechseltermin richtet sich jedoch nach Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist.

Zur Vorbereitung empfiehlt es sich, folgende Punkte zu klären:

  • Vertragslaufzeit und Vertragsende prüfen (steht auf deiner Rechnung oder im Kundenportal)
  • Kündigungsfrist des bestehenden Vertrags prüfen
  • Wechselprozess frühzeitig einleiten

Die Bundesnetzagentur empfiehlt, den Anbieterwechsel idealerweise etwa drei Monate vor dem gewünschten Wechseltermin anzustoßen. So bleibt ausreichend Zeit für Vergleich, Vertragsabschluss und Koordination zwischen den Anbietern.

Kann ich meinen DSL-Vertrag vor Vertragsende wechseln?

Du kannst einen Anbieterwechsel jederzeit vorbereiten und einen neuen Vertrag abschließen. Dein bestehender Vertrag endet dadurch aber normalerweise nicht vorzeitig.

Ein neuer Vertrag hebt einen laufenden Altvertrag nicht automatisch auf. Es gibt jedoch Situationen, in denen ein frühzeitiger Ausstieg möglich ist:

  • Regulärer Anbieterwechsel: Neuen Tarif abschließen, Startdatum auf das Ende der aktuellen Laufzeit legen lassen.
  • Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung: Kündigt dein Anbieter eine Preiserhöhung an, besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Die genauen Bedingungen stehen im Schreiben deines Anbieters.
  • Umzug: Kann der Anbieter am neuen Wohnort die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringen, besteht ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht — mehr dazu im Abschnitt Umzug weiter unten.
  • Dauerhafter Leistungsausfall oder erhebliche Minderleistung: Bei dauerhaften und erheblichen Leistungsmängeln können weitergehende Rechte bestehen. Die Verbraucherzentrale berät dazu kostenlos.

Pauschale Sonderkündigungsrechte allein aufgrund eines Anbieterwechsels bestehen nicht.

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Verfügbare DSL-, Kabel- und Glasfaserangebote nach Adresse und Bedarf vergleichen.

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Was passiert nach der Mindestvertragslaufzeit?

Hat sich ein Telekommunikationsvertrag nach der anfänglichen Laufzeit automatisch verlängert, kann er grundsätzlich mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Internetverträge können eine Mindestvertragslaufzeit haben. Die konkrete Laufzeit und Kündigungsfrist findest du in deinen Vertragsunterlagen und auf deiner Rechnung. Nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit sind automatisch verlängerte Telekommunikationsverträge grundsätzlich mit einer Frist von einem Monat kündbar — du bist also nicht erneut für ein Jahr oder länger gebunden.

Quelle: Bundesnetzagentur – Anbieterwechsel, § 56 TKG

Internetanbieter wechseln – so funktioniert es Schritt für Schritt

1. Vertrag prüfen

Schau auf deine letzte Rechnung oder dein Kundenportal: aktueller Tarif und Preis, Laufzeit und Vertragsende, Kündigungsfrist.

2. Verfügbarkeit an der Adresse prüfen

DSL, Kabel und Glasfaser sind nicht überall gleich verfügbar. Selbst innerhalb einer Stadt kann sich das von Straße zu Straße unterscheiden.

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Adresse eingeben und prüfen, welche Tarife buchbar sind.

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3. Passenden Tarif auswählen

Vergleiche nicht nur den Aktionspreis. Achte auf Gesamtkosten über die Laufzeit, regulären Preis nach dem Aktionszeitraum, Bereitstellung, Routerkosten und Kündigungsfrist.

4. Neuen Anbieter mit dem Wechsel beauftragen

Bei einem koordinierten Anbieterwechsel solltest du möglichst den neuen Anbieter mit Kündigung und Wechsel beauftragen. So können alter und neuer Anbieter Vertragsende, Umschaltung und gegebenenfalls Rufnummernmitnahme aufeinander abstimmen.

5. Umschaltung abwarten

Der neue und bisherige Anbieter stimmen den Wechseltermin ab. Bei einem rechtzeitig eingeleiteten Wechsel soll die Versorgung so wenig wie möglich unterbrochen werden.

Muss ich meinen alten Internetanbieter selbst kündigen?

Bei einem normalen Anbieterwechsel ist es in der Regel sinnvoll, den neuen Anbieter mit der Kündigung des bisherigen Vertrags zu beauftragen.

Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass Verbraucher bei einem Anbieterwechsel grundsätzlich den neuen Anbieter beauftragen können, der dann die Abstimmung mit dem bisherigen Anbieter übernimmt. Das minimiert das Risiko, zwischenzeitlich ohne Internetanschluss zu sein.

Ausnahmen gelten bei zeitkritischen Situationen — insbesondere wenn du ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung nutzen möchtest und die Frist dafür knapp wird. In solchen Fällen kann eine eigene Kündigung sinnvoller sein. Das bedeutet nicht, dass ein Wechsel ohne eigene Kündigung generell unmöglich wäre — es kommt auf die konkrete Situation an.

Kann beim Anbieterwechsel das Internet ausfallen?

Ein rechtzeitig koordinierter Anbieterwechsel soll möglichst ohne längere Unterbrechung erfolgen.

Der bisherige Anbieter darf bei einem rechtzeitig eingeleiteten Wechsel seine Leistung grundsätzlich nicht einfach einstellen, bevor der Wechsel abgeschlossen ist. Am eigentlichen Umschalttag kann es jedoch zu einer kurzen Unterbrechung kommen — das ist technisch bedingt und in der Regel sehr kurz.

Bei ungewollten Unterbrechungen, die länger andauern, bestehen unter bestimmten Voraussetzungen Verbraucherrechte gegenüber dem Anbieter. Die Verbraucherzentrale informiert dazu im Detail.

Kann ich meine Festnetznummer beim Anbieterwechsel behalten?

Bei einem Anbieterwechsel hast du grundsätzlich das Recht, deine bestehende Festnetzrufnummer mitzunehmen. Die Rufnummernmitnahme ist für Verbraucher kostenfrei.

So funktioniert die Portierung:

  • Beim Abschluss des neuen Vertrags angeben, dass die bestehende Nummer mitgenommen werden soll (Portierungsauftrag).
  • Der neue Anbieter beantragt die Übertragung beim bisherigen Anbieter.
  • Die Kundendaten bei Alt- und Neuanbieter müssen übereinstimmen (Name, Adresse).

Quelle: Bundesnetzagentur – Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme

DSL, Kabel oder Glasfaser – muss ich beim Anbieterwechsel die Technik wechseln?

Nein. Ein Anbieterwechsel und ein Technologiewechsel sind zwei unterschiedliche Vorgänge.

Du kannst wechseln zwischen:

  • DSL → anderem DSL-Anbieter (gleiche Technologie, anderer Anbieter)
  • DSL → Kabel
  • DSL → Glasfaser
  • Kabel → Glasfaser

Welche Varianten möglich sind, hängt vom Netzausbau an deiner konkreten Adresse ab.

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Von DSL auf Glasfaser wechseln

Wenn an deiner Adresse Glasfaser verfügbar ist, kannst du beim nächsten Anbieter- oder Tarifwechsel prüfen, ob ein Wechsel von DSL auf Glasfaser sinnvoll ist.

Die Entscheidung hängt ab von:

  • Verfügbarkeit: Ist Glasfaser tatsächlich an deiner Adresse angeschlossen — nicht nur im Ausbaugebiet, sondern mit realem Hausanschluss?
  • Geschwindigkeit und Upload: Welche Tarifstufen bietet der Glasfaseranbieter, und reicht dein bisheriger DSL-Anschluss für den tatsächlichen Alltag aus?
  • Preis: Was kostet der Glasfasertarif im Vergleich — Aktionspreis, regulärer Preis, Bereitstellung, Router?
  • Bestehende Vertragslaufzeit: Dein DSL-Vertrag endet durch einen Glasfaserwechsel nicht automatisch früher. Du brauchst entweder ein Sonderkündigungsrecht oder wartest das reguläre Vertragsende ab.

Beachte: Ein Technologiewechsel zu Glasfaser begründet allein kein Sonderkündigungsrecht für den bestehenden DSL-Vertrag — auch wenn das manchmal angenommen wird.

Mehr zu Glasfaser-Verfügbarkeit und Tarifen

Brauche ich beim Anbieterwechsel einen Technikertermin?

Ob ein Technikertermin notwendig ist, hängt von Anschlussart, Anbieter und der vorhandenen Infrastruktur am Gebäude ab.

Einige Einschätzungen — ohne Garantie, da die konkrete Situation entscheidend ist:

  • Anbieterwechsel im gleichen Netz (z.B. VDSL → anderer VDSL-Anbieter): In vielen Fällen ist kein Vor-Ort-Termin notwendig.
  • Wechsel auf Glasfaser: Ist der Glasfaseranschluss am Gebäude bereits vorhanden, kann ein Wechsel ohne Technikertermin möglich sein. Fehlt der Anschluss noch, sind Bauarbeiten erforderlich.
  • Technologiewechsel (z.B. DSL → Kabel): Hängt davon ab, ob der neue Anschluss bereits aktiviert ist oder neu geschaltet werden muss.

Beim Vertragsabschluss informiert der neue Anbieter, ob und wann ein Technikertermin erforderlich ist.

Internetanbieter wechseln beim Umzug

Ein Umzug beendet deinen Internetvertrag nicht automatisch.

Kann dein Anbieter am neuen Wohnort die vertraglich vereinbarte Leistung erbringen, wird der bestehende Vertrag grundsätzlich fortgeführt. Kann der Anbieter die vereinbarte Leistung am neuen Wohnort dagegen nicht bereitstellen, besteht nach § 60 TKG ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.

Die Bundesnetzagentur informiert hierzu ausdrücklich. Sprich bei einem bevorstehenden Umzug frühzeitig mit deinem Anbieter, bevor du eigenhändig kündigst.

DSL oder Glasfaser – was passt zu mir?

Eine pauschale Empfehlung lässt sich nicht geben. Entscheidend sind Verfügbarkeit an deiner Adresse, der tatsächliche Bedarf und der Preis. Ein Vergleich der verfügbaren Tarife hilft bei der Entscheidung.

Thema DSL / VDSL Glasfaser
Verfügbarkeit Vielerorts vorhanden, auch in ländlicheren Regionen Abhängig vom Ausbau an der konkreten Adresse
Bandbreite Abhängig von Anschluss und Leitungslänge Technisch sehr hohe Bandbreiten möglich
Upload Tarifabhängig Tarifabhängig, häufig höhere Uploadraten möglich
Installation Bestehender Anschluss häufig nutzbar Ggf. neuer Glasfaseranschluss am Gebäude erforderlich
Entscheidung Bedarf und Tarif vergleichen Bedarf, Preis und Verfügbarkeit vergleichen

Häufige Fragen zum DSL- und Internetanbieterwechsel

Wann sollte ich meinen Internetanbieter wechseln?

Den Wechsel möglichst frühzeitig vorbereiten. Die Bundesnetzagentur empfiehlt, den Prozess idealerweise etwa drei Monate vor dem Vertragsende einzuleiten — so bleibt genug Zeit für Vergleich, Vertragsabschluss und Koordination.

Kann ich meinen DSL-Anbieter vor Vertragsende wechseln?

Du kannst einen neuen Tarif bereits auswählen und den Wechsel beauftragen. Der tatsächliche Wechseltermin richtet sich jedoch nach deinem bestehenden Vertrag und dessen Kündigungsfrist. Ohne Sonderkündigungsrecht musst du die Restlaufzeit in der Regel abwarten.

Was passiert, wenn sich mein Internetvertrag automatisch verlängert?

Nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit kannst du einen automatisch verlängerten Telekommunikationsvertrag grundsätzlich mit einer Frist von einem Monat kündigen — du bist nicht erneut für ein ganzes Jahr gebunden.

Muss ich meinen alten Internetvertrag selbst kündigen?

Bei einem koordinierten Anbieterwechsel solltest du möglichst den neuen Anbieter mit der Kündigung beauftragen. Das minimiert das Risiko, zwischenzeitlich ohne Internetanschluss zu sein. Nur in zeitkritischen Situationen kann eine eigene Kündigung sinnvoller sein.

Kann beim Anbieterwechsel mein Internet ausfallen?

Der Wechsel soll möglichst ohne längere Unterbrechung erfolgen. Am Umschalttag kann es jedoch zu einer kurzen Unterbrechung kommen. Bei ungewollten längeren Ausfällen bestehen unter bestimmten Voraussetzungen Verbraucherrechte.

Kann ich meine Festnetznummer behalten?

Grundsätzlich ja. Du hast beim Anbieterwechsel das Recht, deine bestehende Rufnummer mitzunehmen. Die Rufnummernmitnahme muss beim neuen Anbieter beauftragt werden und ist kostenfrei.

Muss ich beim Anbieterwechsel einen Technikertermin vereinbaren?

Nicht immer. Ob ein Techniker benötigt wird, hängt von Anschluss, vorhandener Infrastruktur und Anbieter ab. Beim Vertragsabschluss informiert der neue Anbieter darüber.

Kann ich beim Wechsel direkt auf Glasfaser umsteigen?

Wenn Glasfaser an deiner Adresse verfügbar ist, kannst du prüfen, ob ein Technologiewechsel im Rahmen des neuen Vertrags möglich und sinnvoll ist. Beachte: Dein bestehender DSL-Vertrag endet dadurch nicht automatisch früher.

Habe ich beim Wechsel zu Glasfaser ein Sonderkündigungsrecht für meinen DSL-Vertrag?

Nein, nicht automatisch. Ein Technologiewechsel zu Glasfaser begründet allein kein Sonderkündigungsrecht für den bestehenden DSL-Vertrag. Sonderkündigungsrechte entstehen zum Beispiel bei Preiserhöhungen durch den aktuellen Anbieter oder bei bestimmten Leistungsausfällen.

Kann ich meinen Internetvertrag wegen eines Umzugs kündigen?

Nur der Umzug allein reicht nicht automatisch aus. Kann dein Anbieter die vertraglich vereinbarte Leistung am neuen Wohnort nicht bereitstellen, besteht nach § 60 TKG grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat. Sprich frühzeitig mit deinem Anbieter.

Bereit für einen neuen Internet-Tarif?

Prüfe, welche DSL-, Kabel- und Glasfaserangebote an deiner Adresse verfügbar sind.

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Quellen und weiterführende Informationen